Ab Berichtsjahr 2024 treten Vorgaben zur Offenlegung von Klimadaten in Kraft
Ende November 2022 erließ die Schweizer Regierung eine Verordnung, die dazu beitragen soll, die Klimaberichterstattung von Schweizer Unternehmen besser vergleichen zu können. Dazu sollen große Unternehmen mit Sitz in der Schweiz verpflichtet werden, klimarelevante Informationen einheitlicher offenzulegen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Januar 2024 wird sich die Schweiz den weltweiten Bemühungen um eine stärkere Angleichung der Klimaberichterstattung anschließen.
Die neue Verordnung wurde im Einklang mit den Empfehlungen der von der G20 beauftragten Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) verabschiedet und sieht vor, dass Firmen von öffentlichem Interesse in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung über klimarelevante Themen informieren müssen. Dabei orientiert sich die Verordnung an Trends in der nichtfinanziellen Berichterstattung innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus.
Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung ist das Konzept der sogenannten doppelten Wesentlichkeit. Berichtende Unternehmen müssen demnach bei der öffentlichen Klimaberichterstattung zwei Perspektiven berücksichtigen: einerseits die Auswirkungen des Klimawandels auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und andererseits die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima. Darüber hinaus werden die Schweizer Unternehmen verpflichtet, auch die Emissionsreduktionsziele für ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen genau zu beschreiben und darzulegen, wie sie die genannten Ziele umsetzen wollen.
Gemäß einer Mitteilung des Regierungssitzes in Bern betrifft die Verordnung insbesondere Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden, die eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Franken oder einen Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Franken erzielen.
Fundierte Beratung zu den neuen Vorschriften
Für die von den neuen Vorschriften betroffenen Unternehmen in der Schweiz wird es in den kommenden Monaten darum gehen, Zahlen und Ziele festlegen sowie entsprechende Umsetzungspläne zu entwerfen, die First Climate als Teile konstruktiver Maßnahmen zur Förderung von mehr Transparenz und Umweltverantwortung sieht. „Schweizer Unternehmen müssen auch bedenken, dass diese Vorschriften nicht in Stein gemeißelt sind und sich weiterentwickeln oder gar verschärfen können, gerade auch in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der EU. Denn dort werden auch die verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die sich derzeit in Entwicklung befindlichen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein neues Maß an Komplexität und Detailtiefe in der ESG-Berichterstattung mit sich bringen“, sagt Jonathan Schwieger, Co-Head of Consulting/Corporate Climate Strategies.
Um den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, die geforderten Angaben zu erarbeiten, wird die neue Verordnung laut der Schweizer Regierung erst in knapp einem Jahr in Kraft treten. First Climate lädt Interessierte ein, unser in der Schweiz ansässiges Beratungs-Team per E-Mail an zurich@firstclimate.com zu kontaktieren, um jetzt rechtzeitig vor dem ersten Berichtsjahr die Voraussetzungen für das Reporting zu schaffen und in die Planung einzusteigen. Das erfahrene First Climate-Consulting-Team steht allen betroffenen Unternehmen dabei als kompetenter Partner zur Seite.